Historie und Verantwortung

Verladung von bestrahlten Brennelementen für den Transport nach SellafieldDer „Brennstoff“ für den Betrieb von Kernkraftwerken ist in den sogenannten Brennelementen enthalten. Nach mehreren Betriebsjahren haben diese ausgedient und werden ausgetauscht. Von 1976 bis 2005 war in Deutschland die Wiederaufarbeitung von Brennelementen ein gesetzlich vorgesehener Entsorgungsweg, bis 1994 sogar der einzig mögliche und gesetzlich vorgeschriebene.

Die deutschen Kernkraftwerksbetreiber haben einen Großteil ihrer verbrauchten Brennelemente zur Wiederaufarbeitung nach La Hague/Frankreich (5.379 Tonnen) und Sellafield/Großbritannien (859 Tonnen) gebracht. Zu diesem Zweck haben sie umfassende Verträge mit den Betreibern der Wiederaufarbeitungsanlagen abgeschlossen, die auch die Verpflichtung zur Rücknahme der Abfälle beinhalten.

Darüber hinaus hat sich die Bundesrepublik Deutschland gegenüber Frankreich und Großbritannien zur Rücknahme dieser Abfälle völkerrechtlich verpflichtet. Die Notwendigkeit, diese radioaktiven Abfälle aus Frankreich und Großbritannien zurückzuholen, haben bis heute auch alle Bundesregierungen bestätigt.

Mit der Rückführung ihrer Wiederaufarbeitungsabfälle haben die vier Kernkraftwerke betreibenden Energieversorgungsunternehmen EnBW, PreussenElektra, RWE und Vattenfall ihr gemeinsames Tochterunternehmen GNS beauftragt. GNS hat bereits die zwölf Transporte mit hochradioaktiven Wiederaufarbeitungabfällen von La Hague nach Gorleben  durchgeführt (1996 - 2011) und ist auch  mit der Rückführung der restlichen 25 Behälter mit verglasten Wiederaufarbeitungsabfälle aus La Hague und Sellafield betraut.

Mit der Annahme  in den dafür vorgesehenen Zwischenlagern, die von der bundeseigenen BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH  betrieben werden, geht das Eigentum an Behältern und Abfällen an die Bundesrepublik Deutschland über und die Rückführung ist abgeschlossen.