Transporte und Zwischenlagerung

Transporte

Die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke haben ihr gemeinsames Tochterunternehmen GNS mit der Abwicklung der Rückführung betraut. GNS wiederum beauftragt erfahrene Partnerunternehmen mit der Durchführung der Bahn-, Straßen und Seetransporte aus Frankreich und England. (Übersicht Verantwortlichkeiten)

Zwischenlagerung

Mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm liegt in Deutschland eine unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellte Strategie zum Umgang mit den radioaktiven Abfällen vor. Danach sollen die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung bis zu ihrer Endlagerung trocken zwischengelagert werden. Dazu stehen ausreichende Zwischenlagerkapazitäten in Deutschland zur Verfügung. Gemäß Standortauswahlgesetz soll im Jahr 2031 der Standort für ein Endlager für Wärme entwickelnde Abfälle festgelegt werden. Im Anschluss daran erfolgen die Genehmigung und die Errichtung des Endlagers. Voraussichtlich um das Jahr 2050 soll das Endlager in Betrieb gehen. Am Standort des Endlagers soll gemäß Nationalem Entsorgungsprogramm ein Eingangslager errichtet werden. Dieses Eingangslager soll mit der ersten Teilgenehmigung des Endlagers genehmigt werden. Dadurch kann mit der Räumung der Zwischenlager vor Inbetriebnahme des Endlagers begonnen werden.

Im Jahr 2015 hat das Bundesumweltministerium ein Konzept für die Rückführung der noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle vorgelegt. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung vor. Mit breitem politischen Konsens von Bundesregierung und allen beteiligten Landesregierungen sowie den Kernraftwerksbetreibern als Abfallverursachern wurden vier Standorte für die Zwischenlagerung der zurückzuführenden Abfälle festgelegt: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. Weitere Informationen zur Wahl der Zwischenlagerstandorte von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH.

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung wurden Ende 2016 die Verantwortlichkeiten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle neu geregelt: Die Betreiber der Kernkraftwerke sind demnach für deren Stilllegung und Rückbau sowie die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung liegt in der Verantwortung des Bundes. Hierfür haben die Betreiber der Kernkraftwerke im Jahr 2017 insgesamt rund 24 Milliarden Euro an einen staatlichen Fonds übertragen. Daraufhin hat die zu diesem Zweck gegründete bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH die Zwischenlager der Energieversorger übernommen und betreibt diese.

Mit der Annahme in den dafür vorgesehenen Zwischenlagern geht das Eigentum an Behältern und Abfällen an die Bundesrepublik Deutschland über und die Rückführung ist abgeschlossen.

CASTOR® HAW28M - Kalthantierung im Zwischenlager Biblis