Eine Genehmigung für den Transport radioaktiver Materialien wird in Deutschland nur erteilt, wenn zuvor der Nachweis erbracht wurde, dass die Sicherheit von Mensch und Umwelt jederzeit gewährleistet ist, d.h. dass alle Vorschriften und vorgegebenen Grenzwerte zuverlässig eingehalten werden. Dementsprechend werden auch bei den Transporten der Wiederaufarbeitungsabfälle nach und in Deutschland alle nötigen Vorkehrungen zum Schutz von Mensch und Umwelt getroffen. Das schließt das Begleitpersonal in den genutzten Transportmitteln, Polizeikräfte, aber auch sich zufällig in der Nähe der Transporte aufhaltende Personen selbstverständlich mit ein.
Zentrales Element für den sicheren Transport sind die eingesetzten Sicherheitsbehälter vom Typ CASTOR® HAW28M. Er gewährleistet ein Höchstmaß an Schutz für Mensch und Umwelt und sorgt dafür, dass die Einhaltung aller geltenden Grenzwerte ohne zusätzliche Abschirmungsmaßnahmen sichergestellt ist.