20.03.2026
Im Laufe des Jahres 2026 plant die GNS Gesellschaft für Nuklear‑Service mbH im Auftrag der deutschen Kernkraftwerksbetreiber den Rücktransport von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im englischen Sellafield in das staatliche Zwischenlager Brokdorf. Für den Transport hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in dieser Woche die erforderliche Transportgenehmigung gemäß § 4 AtG erteilt. Mit diesem Transport werden die letzten Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland nach Deutschland zurückgebracht.
Der Transport wird von der Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield über einen englischen und einen deutschen Seehafen zum staatlichen Zwischenlager in Brokdorf in Schleswig‑Holstein führen. Er umfasst sieben für diesen Zweck ausgelegte Sicherheitsbehälter vom Typ CASTOR® HAW28M. Der Transport soll im Laufe dieses Jahres durchgeführt werden. Die vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilte Transportgenehmigung gemäß § 4 AtG ist bis Jahresende gültig. Aus Sicherheitsgründen werden weder der Transporttermin noch die genaue Transportstrecke vorab bekanntgegeben.
Die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke haben sich zur Rücknahme der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung ihrer Brennelemente im Ausland vertraglich verpflichtet. Als zentralen Dienstleister für die Abwicklung der Rückführung haben sie die GNS Gesellschaft für Nuklear‑Service beauftragt. Darüber hinaus bestehen völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen Deutschland und Großbritannien, die die Rücknahme sicherstellen. Die Aufteilung der letzten noch aus dem Ausland zurückzuführenden Wiederaufarbeitungsabfälle auf mehrere Zwischenlagerstandorte basiert auf einem Konzept der Bundesregierung aus dem Jahr 2015.
Die Aufbewahrungsgenehmigung gemäß § 6 AtG zur Einlagerung der verglasten Wiederaufarbeitungsabfälle hatte die bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, die das Zwischenlager Brokdorf betreibt, bereits im März 2024 vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erhalten.
Umfassende Informationen rund um die Rückführung deutscher Wiederaufarbeitungsabfälle und den anstehenden Transport hat die GNS auf einer gesonderten Website zusammengestellt. Hier finden sich weitere Hintergrundinformationen, Fotos und Grafiken sowie Ansprechpartner der beteiligten Unternehmen unter rueckfuehrung.gns.de.
Bis zum Jahr 2005 war es gängige Praxis, dass ein Teil der in deutschen Kernkraftwerken verbrauchten Brennelemente zur Wiederaufarbeitung in entsprechende Einrichtungen in England und Frankreich gebracht wurde. Nach ihrem Einsatz in den Kernkraftwerken enthielten die Brennelemente weiterhin verwertbare Brennstoffreste, deren Aufarbeitung und Wiederverwendung sowohl wirtschaftlich sinnvoll war als auch zur Reduzierung der zu entsorgenden Abfallmengen beitrug. Zurück blieben nicht mehr verwertbare radioaktive Stoffe, die entsorgt werden müssen. Zu ihrer Rücknahme haben sich die Kernkraftwerksbetreiber privatrechtlich sowie die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet.
Die Praxis der Wiederaufarbeitung wurde von der Bundesregierung im Jahr 2005 gesetzlich beendet. Die Verpflichtung Deutschlands und der deutschen Kernkraftwerksbetreiber zur Rücknahme der bei der Wiederaufarbeitung verbliebenen Abfälle blieb jedoch bestehen. Der größte Teil dieser Abfälle wurde bis 2011 in zwölf Transporten mit insgesamt 108 Behältern aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague in das zentrale Zwischenlager Gorleben gebracht und dort eingelagert.
Im Jahr 2015 stellte die Bundesregierung ein Konzept für die Aufbewahrung der noch zurückzuführenden deutschen Abfälle an vier weiteren Standorten vor. Es sieht vor, dass die verbliebenen Abfälle aus Frankreich im staatlichen Brennelemente‑Zwischenlager Philippsburg eingelagert werden und die Abfälle aus England auf die staatlichen Brennelemente‑Zwischenlager in Biblis, Brokdorf und Isar verteilt werden. Alle diese Zwischenlager werden von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH betrieben. Die regionale Verteilung der Abfälle orientiert sich am Verursacherprinzip. Dabei wurden auch die in Gorleben bereits eingelagerten 108 Behälter mit Wiederaufarbeitungsabfällen berücksichtigt.
Das Konzept der Bundesregierung nennt außerdem den von der GNS entwickelten und hergestellten CASTOR®‑Behälter vom Typ HAW28M als den für Transport und Lagerung geeigneten Behälter und hält fest, dass die Zwischenlagerung der Abfälle in diesem Behältertyp und in den genannten Lagern rechtlich und technisch möglich ist.
Die letzten Abfälle aus La Hague wurden im November 2024 in vier CASTOR®‑Behältern vom Typ HAW28M auf der Schiene zum staatlichen Brennelemente‑Zwischenlager Philippsburg gebracht. Die Rückführung aus Frankreich ist damit abgeschlossen.
Aus Sellafield in England waren insgesamt 20 CASTOR®‑Behälter vom Typ HAW28M mit Abfällen nach Deutschland zurückzubringen. Sechs davon wurden im Jahr 2020 im staatlichen Zwischenlager Biblis eingelagert, sieben im Jahr 2025 im Zwischenlager Isar. Die letzten sieben Behälter kommen nun 2026 nach Brokdorf.
Mit Abschluss dieser Transporte haben die deutschen Kernkraftwerksbetreiber ihre Rücknahmeverpflichtungen sowie die Bundesrepublik Deutschland ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Frankreich und Großbritannien umfassend erfüllt.
Die Sicherheit von Mensch und Umwelt steht bei Transport und Lagerung radioaktiver Materialien immer an erster Stelle. Eine Genehmigung für Transport oder Lagerung wird in Deutschland nur erteilt, wenn zuvor nachgewiesen wurde, dass alle Vorschriften und Grenzwerte zuverlässig eingehalten werden. Entsprechend werden auch für diesen Transport umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen getroffen.
Die Strahlung der Abfälle wird nach außen massiv abgeschirmt. Die Abfälle werden in der Wiederaufarbeitungsanlage mit flüssigem Silikatglas vermischt und in zylindrische Behälter aus Edelstahl gegossen. Nach dem Aushärten werden diese dicht verschlossen und als sogenannte Glaskokillen bezeichnet. Für Transport und Lagerung werden die Glaskokillen in speziell für diese Abfallart konstruierten CASTOR®‑Behälter vom Typ HAW28M eingebracht. Dabei handelt es sich um massive, über 100 Tonnen schwere Behälter aus Gusseisen und Edelstahl, für die in umfassenden Tests nachgewiesen wurde, dass sie auch unter extremen Bedingungen sicher sind.