Die Umsetzung der Rücknahme der Abfälle erfolgt in Deutschland arbeitsteilig durch mehrere Beteiligte auf staatlicher wie auf privatwirtschaftlicher Seite:
· Die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke – das sind EnBW, PreussenElektra, RWE und Vattenfall – sind privatrechtlich zur Rücknahme der Abfälle aus England und Frankreich verpflichtet.
· Die Betreiber haben die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH als zentralen Dienstleister für die Umsetzung der Rücknahme beauftragt. Die GNS ist ein gemeinsames Tochterunternehmen der Kernkraftwerksbetreiber. Sie ist u.a. Hersteller der CASTOR®-Behälter, Expertin bei der Beladung der Behälter und verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen bei der Planung und Abwicklung von Transporten. Die GNS hat ihrerseits ein erfahrenes und qualifiziertes Transportunternehmen für die Rückführungstransporte beauftragt.
· Auf staatlicher Seite spielt die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung als Betreiber der Zwischenlager in Deutschland eine wichtige Rolle. Der BGZ werden an den Standorten Biblis, Brokdorf, Isar und Philippsburg die Behälter mit den zurückgenommenen Abfällen übergeben, so dass sie diese in die jeweiligen Zwischenlager sicher einlagern kann.
· Die staatliche Überwachung der Sicherheit von Transport und Lagerung der CASTOR®-Behälter fällt in den Aufgabenbereich der jeweiligen Landesministerien. Dies sind für Biblis das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, für Brokdorf das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, für Isar das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und für Philippsburg das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
· Die übergeordnete Aufsichtsbehörde für die nukleare Sicherheit in Deutschland ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das in 2015 auch das Gesamtkonzept für die Rücknahme der Abfälle erarbeitet hatte.
· Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist die zuständige Genehmigungsbehörde für die Transporte (nach §4 Atomgesetz) und die Lagerung (nach §6 Atomgesetz).
· Die Federführung für die Sicherung der Transportstrecken in Deutschland, so dass ein reibungsloser Ablauf möglich ist, haben die Bundespolizei und die jeweiligen Landesinnenministerien sowie die nachgelagerten Polizeibehörden auf Landesebene.