An die Aufbewahrung radioaktiver Abfälle in Zwischenlagern werden extrem hohe Anforderungen gestellt. Das deutsche Atomgesetz, das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung sind hierfür maßgeblich.
Die deutschen Brennelemente-Zwischenlager, in die die letzten Wiederaufarbeitungsabfälle aus England und Frankreich gebracht wurden bzw. noch werden, betreibt seit dem 1. Januar 2019 die staatliche BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung. Die BGZ informiert auf ihrer Website umfangreich zum hohen Sicherheitsniveau der Zwischenlager, siehe unter anderem den Fragenkatalog rund im die sichere Zwischenlagerung der BGZ.