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Warum Rückführung?

Bis zum Jahr 2005 war es gängige Praxis, dass ein Teil der in deutschen Kernkraftwerken verbrauchten Brennelemente zur Wiederaufarbeitung in entsprechende Einrichtungen in England und Frankreich gebracht wurde. Die Brennelemente enthielten den für die nukleare Stromerzeugung erforderlichen Brennstoff. Nach ihrem Einsatz in den Kernkraftwerken, beinhalteten sie immer noch wertvolle Brennstoffreste, deren Aufarbeitung und letztlich Wiederverwendung lohnend war. Als Abfälle zurückblieben dabei außerdem nicht-verwertbare radioaktive Abfälle, die entsorgt werden müssen.

Die Praxis der Wiederaufarbeitung wurde von der Bundesregierung mit Wirkung im Jahr 2005 gesetzlich beendet. Die Verpflichtung Deutschlands (völkerrechtlich) und der deutschen Kernkraftwerksbetreiber (privatrechtlich), die bei der Aufarbeitung entstandenen Abfälle zurückzunehmen, besteht aber unverändert. Der größte Teil dieser Abfälle wurde schon in der Vergangenheit – zwischen 1996 und 2011 – nach Deutschland zurückgebracht und befindet sich im staatlichen Zwischenlager in Gorleben.

Die für die Aufbewahrung der noch zurückzuführenden deutschen Abfälle vorgesehenen Zwischenlagerstandorte wurden im Jahr 2015 in einem Konzept der Bundesregierung festgelegt.