Warum muss Deutschland die radioaktiven Abfälle aus Frankreich zurücknehmen?

Bis zum Jahr 2005 war es gängige Praxis, dass ein Teil der in deutschen Kernkraftwerken verbrauchten Brennelemente zur Wiederaufarbeitung in entsprechende Einrichtungen in England und Frankreich gebracht wurde. Die Brennelemente enthielten den für die nukleare Stromerzeugung erforderlichen Brennstoff. Nachdem sie in den Kernkraftwerken eingesetzt waren, beinhalteten sie immer noch wertvolle Brennstoffreste, deren Aufarbeitung und letztlich Wiederverwendung lohnend war. Es verblieben aber auch nicht-verwertbare radioaktive Abfälle, die entsorgt werden müssen.

Die Praxis der Wiederaufarbeitung wurde von der Bundesregierung im Jahr 2005 gesetzlich beendet. Die Verpflichtung Deutschlands (völkerrechtlich) und der deutschen Kernkraftwerksbetreiber (privatrechtlich), die bei der Aufarbeitung entstandenen Abfälle zurückzunehmen, besteht aber unverändert. Der größte Teil dieser Abfälle wurde schon in der Vergangenheit – zwischen 1996 und 2011 – nach Deutschland zurückgebracht und befindet sich im staatlichen Zwischenlager der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung in Gorleben.

Für die Rücknahme der verbliebenen deutschen Abfälle hat die Bundesregierung im Jahr 2015 ein Konzept vorgelegt, auf das sich alle Beteiligten verständigt haben. Darin ist auch die Rückführung der Abfälle aus Frankreich geregelt.