Warum Rückführung

Bis 2005 haben die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke verbrauchte Brennelemente zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich gebracht. Die dabei anfallenden Abfälle haben sie nach Deutschland zurückzunehmen. Die Bundesrepublik Deutschland ist außerdem zur Rücknahme der dabei angefallenen radioaktiven Abfälle völkerrechtlich verpflichtet.

Die hochradioaktiven Abfälle wurden bereits größtenteils nach Deutschland zurückgeholt. Nach dem Transport der derzeit noch verbliebenen insgesamt 25 Behälter an vier Standorten in Deutschland ist die Rückführung der hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland als ein Teil der Vollendung des Kernenergieausstiegs abgeschlossen.