Endlagerung

Die Endlagerung von radioaktiven Abfällen ist in Deutschland im Atomgesetz (AtG) geregelt. Demnach muss der Bund Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einrichten.

Am 23. März 2017 hat der Bundestag das "Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für wärmeentwickelnde radioaktiver Abfälle und anderer Gesetze" verabschiedet. Anschließend ist das Gesetz am 31. März 2017 auch vom Bundesrat verabschiedet worden. Damit kann aus rechtlicher Sicht das Standortauswahlverfahren aufgenommen werden, das nach Maßgabe des Gesetzes bis 2031 abgeschlossenen werden soll. Die wesentlichen am Verfahren Beteiligten sind die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als Vorhabenträger sowie das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE).

Weitergehende Informationen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland bietet die Website des BfE.