Ein weiterer Transport von 12 CASTOR®-Behältern mit verglastem Wiederaufarbeitungsabfall (HAW-Glaskokillen) aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage von La Hague ist am 09. November 2004 gegen 09.15 Uhr auf dem Gelände des Zwischenlagers in Gorleben eingetroffen.

Mit Eintragung in das Handelsregister am 27. September 2004 ist die bisher hundertprozentige Tochtergesellschaft, GNB Gesellschaft für Nuklear-Behälter mbH, auf die Muttergesellschaft, GNS, verschmolzen worden.

Heute hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Klage gegen die nach § 6 des Atomgesetzes durch das Bundesamt für Strahlenschutz erteilte Aufbewahrungsgenehmigung für bestrahlte Brennelemente im Zwischenlager Ahaus abgewiesen.

Die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH und die BZA Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH haben mit Datum vom 30. März 2004 durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die 3. Änderungsgenehmigung der Aufbewahrungsgenehmigung für das Transportbehälterlager Ahaus vom 07.11.1997 erhalten.

Im Forschungszentrum Rossendorf bei Dresden stehen 18 von GNB gelieferte Behälter des Typs CASTOR® MTR 2 mit allen 951 bestrahlten Brennelementen des 1991 abgeschalteten Rossendorfer Forschungsreaktors (RFR) zum Abtransport in das Brennelement-Zwischenlager Ahaus bereit.