Bei Auslagerung der 1309 Fässer aus der Lagergasse A des ALG hat GNS mit 848 bereits rund zwei Drittel aller Fässer inspiziert und ausgelagert. Die bei insgesamt 21 Fässern festgestellten Befunde sind dabei ohne jegliche sicherheitstechnische Relevanz. So stellte der vom Niedersächsischen Umweltministerium beauftragte Sachverständige in allen Fällen fest, dass keine Kontamination an der Fassoberfläche vorhanden und die Fassintegrität gegeben ist.

Der Deutsche Bundestag  hat das „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung“ verabschiedet. Danach sollen alle Lager der EVU, darunter auch die Zwischenlager der GNS in Ahaus und Gorleben, im Jahr 2019 (BE/HAW) bzw. 2020 (LAW/MAW) vom Staat übernommen werden.

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Das Bundeskabinett hat das „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung“ verabschiedet. Es dient der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK), die ihren Bericht im April vorgelegt hatte. Danach soll der Staat nicht mehr nur wie bisher für die Endlagerung, sondern künftig bereits für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle die Verantwortung übernehmen. Die Finanzierungslast soll durch die Energieversorger (EVU) als Abfallverursacher getragen werden, indem sie die notwendigen liquiden Mittel in einen öffentlich-rechtlichen Fonds einzahlen. Das Gesetz soll zügig im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden.

Im Rahmen der Auslagerung von Fässern aus der Lagergasse A des ALG stellte das GNS-Betriebspersonal kürzlich an zwei abzutransportierenden Fässern lokal begrenzte Korrosionsspuren und an zwei Fässern lokale Ablösungen der Farbschicht fest. Der durch das niedersächsische Umweltministerium beauftragte Sachverständige bestätigte vor Ort, dass die Fassintegrität nicht gefährdet und die Fassoberfläche kontaminationsfrei ist. Daher können die Fässer - wie vorgesehen -  in Container eingestellt in die GNS-Konditionierungsanlage Duisburg transportiert werden.

GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH und Synatom, eine Tochter der belgischen ENGIE Electrabel, haben einen Vertrag über die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von 30 Transport- und Lagerbehältern vom Typ CASTOR® geo24B und CASTOR® geo21B geschlossen.

Am 14. Oktober 2016 wurde das Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente (ISFSF) des Kernkraftwerks Ignalina in Litauen mit der Einlagerung des ersten Brennelementbehälters offiziell eingeweiht.

Am 20. September 2016 hat die litauische Nuklearaufsichtsbehörde dem Kernkraftwerk Ignalina die Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente (ISFSF) erteilt. Das Zwischenlager mit seinen Ausrüstungen und die CONSTOR® RBMK 1500/M2 Behälter wurden durch ein Konsortium aus GNS und NUKEM Technologies GmbH speziell für das Kernkraftwerk Ignalina schlüsselfertig geplant und errichtet.

GNS beantragt Ende August 2016 eine Verlängerung der Lagerung von schwachradioaktiven Abfällen bei der Bezirksregierung Münster, um diese bis zu deren Abgabe an das Endlager Konrad im Zwischenlager Ahaus rechtssicher aufbewahren zu können. Dabei bleiben die bislang genehmigte Art und Höchstmenge sowie das Aktivitätsinventar der schwachradioaktiven Abfälle unverändert.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH die Genehmigung nach § 6 des Atomgesetzes erteilt, die zurzeit im Zwischenlager Jülich lagernden 152 Behälter vom Typ CASTOR®THTR/AVR im Zwischenlager Ahaus aufzubewahren.

GNS erhebt Klage gegen Anordnung zum Abfalllager Gorleben - Betrieb ist uneingeschränkt sicher und genehmigungskonform

Der Hersteller der Behälter vom Typ TN85 hat GNS informiert, dass es bei der Dokumentation der Fertigung dieser Behälter zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Da die Schutzziele der Behälter weiterhin zuverlässig eingehalten werden, ist die Sicherheit der Zwischenlagerung in Gorleben nicht beeinträchtigt.

 „Unsere Anlagen hatten auch im Jahr 2015 keine radiologischen Auswirkungen auf die Umgebung“ stellt Hartmut Schulze, Fachbereichsleiter Strahlenschutz in Gorleben, fest. Dies bestätigt der Jahresbericht der Umgebungsüberwachung, aus dem deutlich wird, dass die GNS Anlagen keine radioaktiven Stoffe emittiert haben und zugleich die Strahlung am Zaun des Zwischenlagers weiterhin deutlich unterhalb des Genehmigungswertes gelegen hat.

Im Rahmen der genehmigten und routinemäßigen Auslagerung von Fässern aus der Lagergasse A des Abfalllagers Gorleben (ALG) stellte das GNS-Betriebspersonal an einem abzutransportierenden 400-l-Fass in Anwesenheit des Gutachters lokal begrenzte Korrosionsspuren im Bodenbereich fest. Das niedersächsische Umweltministerium als Aufsichtsbehörde stellte nach einem Vor-Ort-Termin fest, dass die Fassintegrität nicht gefährdet und die Fassoberfläche kontaminationsfrei ist. Daher kann das Fass - wie vorgesehen - in Kürze in einem Container eingestellt in die GNS-Konditionierungsanlage Duisburg transportiert werden.

Nicht nur die Arbeit der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“, sondern auch die Kompetenz der an der Endlagerung beteiligten Behörden, Gutachter und Unternehmen spielt eine entscheidende Rolle für den Erfolg bei Errichtung, Aufsicht und Betrieb eines deutschen Endlagers. Dass diese Kompetenz bereits in zahlreichen Projekten im In- und Ausland unter Beweis gestellt wurde, vermittelte das 5. Essener Fachgespräch Endlagerbergbau. Auch in diesem Jahr folgten rund 150 Spezialisten aus Industrie, Forschung und Behörden der Einladung von DMT GmbH & Co. KG, GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH und DBE TECHNOLOGY GmbH.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat am 08.02.2016 die Genehmigung zur Nachrüstung des Zwischenlagers Ahaus erteilt. Vorgesehen sind die Errichtung einer Schutzwand um die Zwischenlagerhalle sowie der Einbau von Kerosinabläufen zur Optimierung der Sicherungsmaßnahmen.