Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt Genehmigung für das Brennelement-Zwischenlager Ahaus

02.09.2004

Heute hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Klage gegen die nach § 6 des Atomgesetzes durch das Bundesamt für Strahlenschutz erteilte Aufbewahrungsgenehmigung für bestrahlte Brennelemente im Zwischenlager Ahaus abgewiesen. Die Entscheidung bezieht sich auf die 1997 erteilte Genehmigung einschließlich zwei später erteilter Änderungsgenehmigungen.

Das Gericht hat damit bestätigt, dass in den langjährigen Genehmigungsverfahren, die zur Erteilung der Aufbewahrungsgenehmigung geführt haben, alle Sachverhalte umfassend geprüft wurden, um die Schutzziele des Atomgesetzes zu erfüllen.

Das heißt auch: die in den Genehmigungsverfahren geprüfte Lagertechnik und die festgelegten Betriebsabläufe bei der Zwischenlagerung sind geeignet, die Sicherheit des Personals und der Bevölkerung zu gewährleisten.