Gorleben Moratorium kann aufgehoben werden

08.11.2005

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat vor wenigen Tagen dem Bundesumwelt­ministerium seinen Abschlussbericht zu 12 grundsätzlichen konzeptionellen und sicher­heitstechnischen Einzelfragen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle vorgelegt.

Laut Pressemitteilung kommt der Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass nichts gegen das Wirtsgestein Salz als Endlagermedium spricht.

Damit ist aus Sicht der GNS, die von den Energieversorgungsunternehmen (EVU) mit der Koordinierung von Entsorgungsaufgaben beauftragt ist, die Grundlage für eine Weiterführung der Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben gegeben.

Die Arbeiten zur Erkundung des Salzstockes waren aufgrund der Vereinbarung zwi­schen der Bundesregierung und den EVU vor über fünf Jahren (seit Oktober 2000) bis zur Klärung dieser Einzelfragen unterbrochen worden.

Eine Fortsetzung der Erkundungsarbeiten hatten auch die Standortgemeinden im Be­reich Gorleben bereits mehrfach gefordert, um schnellstmöglich Klarheit über die Ent­wicklungsperspektiven ihrer Region zu erzielen.

Wie auch das Bundesamt für Strahlenschutz in seinem Abschlussbericht hervorhebt, kann nur eine standortspezifische Sicherheitsanalyse auf der Grundlage einer umfas­senden wissenschaftlichen Bewertung der Erkundungsergebnisse den abschließenden Sicherheitsnachweis erbringen.

Daher sollte das Moratorium nun aufgehoben und die Erkundung von Gorleben so zü­gig wie möglich wieder aufgenommen werden.

Eine Betrachtung alternativer Standorte – wie vom BfS gefordert – macht nur dann Sinn, wenn Gorleben sich nach Abschluss der Erkundungsarbeiten wider Erwarten als ungeeignet erweisen sollte, da ansonsten unnötige Kosten in Milliardenhöhe für die Volkswirtschaft entstehen würden.