Standort Ahaus: Aufbewahrungsgenehmigung für mittelradioaktiven Abfall (MAW) beantragt

20.12.2006

Mit Datum vom 20. Dezember 2006 haben die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) und die Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA) beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) einen Antrag zur Aufbewahrung hochdruckkompaktierter mittelradioaktiver Abfälle im Transportbehälterlager Ahaus gestellt.

Danach sollen diese als mittelradioaktiv geltenden Abfälle aus der ausländischen Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente als so genannte CSD-C (Colis Standard de Déchets Compactés) in eigens dafür entwickelten Transport- und Lagerbehältern aus Schmiedestahl (TGC36) in Ahaus gelagert werden. Die CSD-C bestehen aus einem zylindrischen Edelstahlbehälter, in welchem jeweils fünf bis acht Presslinge aus Hülsen und Strukturteilen von zerschnittenen Brennelementen oder auch aus Technologieabfällen eingesetzt werden.

Nach heutiger Einschätzung sollen ab dem Jahre 2011 nach und nach bis zu 150 TGC36 mit einer Masse von jeweils 116 Tonnen zusammen mit den bereits eingelagerten Brennelementbehältern in einem der beiden Hallenschiffe des BZA zwischengelagert werden.

In der zweiten Hallenhälfte des Ahauser Transportbehälterlagers sollen schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus dem Betrieb und der Stilllegung von Kernkraftwerken über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren aufbewahrt werden. Den Genehmigungsantrag dafür haben BZA und GNS am 30. Oktober 2006 bei der Bezirksregierung in Münster gestellt.

Die Nuklearabfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland müssen auf Grund der Wiederaufarbeitungsverträge nach Deutschland zurück genommen werden. Dies wurde durch Notenaustausch der beteiligten Ländervertretungen auch völkerrechtlich bindend. Die verglasten, hochaktiven Abfälle (HAW) aus der Wiederaufarbeitung werden ausschließlich im Zwischenlager Gorleben aufbewahrt.

 

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, welche am Tag der Veröffentlichung Gültigkeit besitzen. Diese Aussagen sind möglicherweise im Hinblick auf nachfolgende Ereignisse, die nicht Gegenstand dieser Pressemitteilungen sind, nicht konsistent.