Pressemitteilung: Nutzungsergänzung für das Zwischenlager Ahaus

31.10.2006

In der Ahauser Zwischenlagerhalle sollen an Stelle bestrahlter Brennelemente künftig auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle lagern, bis der Bund seiner Pflicht zur Bereitstellung von Endlagern nachkommt.

Die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) und die Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA) beantragen heute bei der Bezirksregierung Münster eine auf bis zu 10 Jahre befristete Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in der Transportbehälterlagerhalle Ahaus nach § 7 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Es handelt sich dabei um die Zwischenlagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen aus dem Betrieb und der Stilllegung deutscher Kernkraftwerke, die separat in einem der beiden Lagerbereiche der Halle stattfinden soll, bis die Abfälle an das hierfür bereits genehmigte Endlager ”Konrad” abgegeben werden können.

Ferner soll mittelradioaktiver Abfall aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich in der Lagerhalle der BZA zwischengelagert werden, für den der Bund gegenüber Frankreich in der völkerrechtlichen Verpflichtung steht, diesen nach Deutschland zurückzunehmen. Dieser Wiederaufarbeitungsabfall besteht im Wesentlichen aus hochdruckverpressten Hülsen und Strukturteilen von Brennelementen in einer Edelstahlummantelung.

Die dazu eingesetzten Transport- und Lagerbehälter sollen mit den bereits eingelagerten Brennelementbehältern in dem zweiten Lagerbereich zwischengelagert werden. Aus diesem Grund wird hierfür eine Ergänzung der bestehenden Genehmigung bei dem für die Aufbewahrung der Brennelemente zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter beantragt.

Die Zwischenlagerung der Betriebs- und Stilllegungsabfälle wie auch der mittelradioaktiven Wiederaufarbeitungsabfälle im Zwischenlager Ahaus ist vor allem deshalb erforderlich, weil die beiden deutschen Endlagerprojekte ”Konrad” und ”Gorleben” bis heute aus politischen Gründen behindert und verzögert werden.

Hintergrundinformation

Die bestehende atomrechtliche Genehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz lässt die Aufbewahrung von bis zu 420 Behältern mit ausgedienten Brennelementen zu. Von dieser Lagerkapazität sind derzeit wenig mehr als zehn Prozent belegt.

Aufgrund von Vorgaben des Gesetzgebers zur Einrichtung von dezentralen Zwischenlagern an den einzelnen Standorten der Kernkraftwerke werden voraussichtlich auch keine weiteren Brennelemente mehr in das zentrale Zwischenlager Ahaus transportiert werden; allenfalls kommt noch in geringem Umfang die Einlagerung von Brennelementen aus Forschungsreaktoren in Betracht.

Daher sollen die vorhandenen freien Lagerkapazitäten künftig für die Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Kernkraftwerks- und Wiederaufarbeitungsabfällen genutzt werden, bis der Bund seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Bereitstellung von Endlagern nachkommt.

Die aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich zurückzunehmenden hochradioaktiven Abfälle werden seit 1996 in das Zwischenlager Gorleben transportiert und dort zwischengelagert.

Die ca. 200 m lange und 40 m breite Lagerhalle des Zwischenlagers Ahaus besteht aus zwei getrennten Lagerbereichen und einem Empfangsbereich mit Schienenanschluss in der Mitte.

 

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