GNS begrüßt positive Konrad-Entscheidung

05.04.2007

Mit der am 3. April 2007 erfolgten Beschlussfassung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig erlangt die Genehmigung des Endlagers „Schacht Konrad“ für schwach- und mittelradioaktive Abfälle Rechtskraft. „Das Ende des politischen Tauziehens um ‚Schacht Konrad’ bringt die technische Realisierung des Endlagers einen wesentlichen Schritt näher“ erklärt Holger Bröskamp, Sprecher der GNS-Geschäftsführung. „Außerdem bedeutet das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auch eine deutliche Absage an die wiederholten Forderungen nach einer alternativen Endlagerstandorterkundung“. Dr. Walter Hohlefelder, Präsident des Deutschen Atomforums e.V. und Aufsichtsratsvorsitzender der GNS fordert: „Der Bund muss jetzt seiner Verantwortung zur Bereitstellung von Endlagern nachkommen und mit dem Ausbau von ‚Schacht Konrad’ auch beginnen.

“Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wies im März 2006 Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für „Schacht Konrad“ als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ab. Damit bestätigte das Gericht den Planfeststellungsbeschluss des niedersächsischen Umweltministeriums aus dem Jahr 2002 in allen Punkten. Das OVG ließ zudem eine Revision gegen die Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht zu. Die unterlegenen Kläger hatten jedoch das Recht zu einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Revisionsentscheidung des OVG vor dem Bundesverwaltungsgericht.