Vorschläge des Bundesumweltministeriums zur Endlagerung

15.08.2008

Holger Bröskamp, Sprecher der GNS-Geschäftsführung, zu den vom BMU vorgelegten Sicherheitsanforderungen:

Das Bundesumweltministerium hat am 12. August 2008 einen Entwurf für Sicherheitsanforderungen an ein Endlagers für hochradioaktive Abfälle veröffentlicht. Nach den bis heute gültigen Richtlinien von 1983 und mehreren zwischenzeitlich unter anderem von RSK und SSK (Reaktorsicherheitskommission bzw. Strahlenschutzkommission) diskutierten Entwürfen der GRS (Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH) liegt damit nun erstmals ein Entwurf des für die Endlagerung radioaktiver Abfälle verantwortlichen Bundesumweltministeriums vor.

Holger Bröskamp, Sprecher der GNS-Geschäftsführung und Mitglied der kürzlich gegründeten Entsorgungskommission (ESK) des Umweltministers, sagte hierzu:

„Es ist zu begrüßen, dass der BMU nach mehrjährigen Diskussionen im Expertenkreis nun endlich einen Entwurf für aktualisierte Kriterien für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle vorgelegt hat. Diese müssen nun umfassend mit allen Beteiligten diskutiert und mit dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik abgeglichen werden. Die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen muss dann im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Standort Gorleben gezeigt werden. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass auf der Basis der bisherigen Erkundungsergebnisse auch nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik der Standort Gorleben zur Errichtung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle geeignet ist. Dies wurde auch schon von der rot-grünen Bundesregierung in der Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen im Jahr 2001 bestätigt. Auch die von der Bundesregierung in diesem Rahmen genannten konzeptionellen und sicherheitstechnischen Fragestellungen sind seit langem positiv beantwortet. Die Erkundung alternativer Standorte ist für uns daher weder nötig, noch aus Kosten- und Zeitgründen zu vertreten. Vielmehr ist es geboten, die Erkundungsarbeiten in Gorleben vereinbarungskonform unverzüglich wieder aufzunehmen.“