Einlagerung von Betriebs- und Stilllegungsabfällen in Ahaus genehmigt

11.11.2009

Die Bezirksregierung Münster hat der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH die Genehmigung erteilt, im Zwischenlager Ahaus Betriebs- und Stilllegungsabfälle aus deutschen Kernkraftwerken zwischenzulagern. Die Genehmigung nach Paragraph 7 der Strahlenschutzverordnung sieht eine befristete Aufbewahrung für den Zeitraum von 10 Jahren vor. Danach erlischt die Genehmigung. Ab voraussichtlich 2014 steht das genehmigte Endlager des Bundes, Schacht Konrad bei Salzgitter, für diese Abfälle zur Verfügung.

Bei den konditionierten Reststoffen mit geringer Radioaktivität und vernachlässigbarer Wärmeentwicklung handelt es sich beispielsweise um Bauschutt, Papier, Putzlappen, Metallschrott sowie ausgebaute Anlagenteile. Diese sollen in unterschiedlichen Behältern aus Beton, Guss und Stahl in der westlichen Hallenhälfte zwischengelagert werden. Die per Schiene oder Straße angelieferten Behälter werden von einem zu diesem Zweck neu installierten 32-Tonnen-Kran in den Lagerbereich transportiert. Während der Zwischenlagerung erfolgt eine klare Trennung von den in der östlichen Hallenhälfte gelagerten CASTOR®-Behältern mit hochradioaktiven Abfällen.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde nachgewiesen, dass die gesetzlichen Vorgaben der Strahlenschutzverordnung sicher eingehalten werden und die Strahlung am Standort deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten bleibt.

Die GNS informiert in ihrem Informationshaus am Zwischenlager gerne alle interessierten Bürger weitergehend über die zeitlich befristete und sichere Zwischenlagerung in Ahaus.

Link zur Presseinformation der Bezirksregierung Münster