Mutmaßungen der Bürgerinitiative aus der Luft gegriffen

06.10.2009

Die von der BI „Kein Atommüll in Ahaus e.V.“ getätigten Äußerungen, in Ahaus hätten „illegale Transporte“ stattgefunden, entbehren jeder Grundlage. Vielmehr sind in letzter Zeit leere Behälter angeliefert worden, mit denen die Einlagerung von Betriebs- und Stilllegungsabfällen geprobt werden soll. Diese so genannte Kalthandhabung ist im Genehmigungsverfahren vorgesehen. Der Sprecher des Zwischenlagers Ahaus, Burghard Rosen stellt klar: „Wir unterliegen einer strikten behördlichen Aufsicht und können hier nicht einfach unbemerkt und ungenehmigt etwas einlagern.“

Auch die Behauptung des angeblichen „Scheiterns aller Endlagerprojekte in Deutschland“ (BI Ahaus) geht an der Realität völlig vorbei. So ist für die in Ahaus zu erwartenden Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung die Endlagerfrage bereits gelöst: Das genehmigte Endlager des Bundes, Schacht Konrad, wird derzeit umgerüstet und steht voraussichtlich ab 2014 für diesen Abfalltyp zur Verfügung.

Der von der BI monierte Transport- und Lagerbehälter CASTOR® THTR/AVR ist ein Hochsicherheitsbehälter, der alle Schutzziele erfüllt. So schirmt er die von den Brennelementen ausgehende Strahlung ab und schließt die radioaktiven Stoffe sicher ein. Alle erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen liegen vor und bestätigen die hohe Qualität.