Das Bundesamt für Strahlenschutz prüft die Zwischenlagerung der AVR-Behälter aus Jülich in Ahaus

01.10.2009



Die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) und die Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA) haben auf Veranlassung des Forschungszentrums Jülich einen Antrag auf Änderung der bestehenden Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager Ahaus gestellt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beim Bundesamt für Strahlenschutz soll geprüft werden, ob die zurzeit im Forschungszentrum Jülich lagernden Behälter vom Typ CASTOR® THTR/AVR künftig auch im Zwischenlager Ahaus aufbewahrt werden können.

Wie den Medien bereits Anfang des Jahres zu entnehmen war, ist die Genehmigung für die Lagerung der 152 CASTOR®-Behälter in Jülich ist bis Mitte 2013 befristet. Für ein weiteres Verbleiben der Brennelemente in Jülich über diesen Zeitraum hinaus müsste dort zu Lasten der Steuerzahler umfangreich investiert werden. Die im Zwischenlager Ahaus vorhandenen Handhabungs- und Überwachungseinrichtungen entsprechen hingegen ohne weitere Änderungen auch den Anforderungen einer Zwischenlagerung der Behälter aus Jülich. Diese sind baugleich mit den bereits in Ahaus zwischengelagerten Behältern aus dem Hochtemperaturreaktor Hamm. Die seit mehr als 20 Jahren dokumentierte radiologische Situation um das Zwischenlager Ahaus wird sich durch die Aufbewahrung der zusätzlichen Behälter aus Jülich nicht verändern. Sie wird – wie bisher – die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung deutlich unterschreiten.

Die GNS steht der interessierten Bevölkerung im Laufe des Verfahrens im Informationshaus des Zwischenlagers gerne für Fragen zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:

Im Forschungszentrum Jülich werden Brennelemente des AVR-Reaktors (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH) in Transport- und Lagerbehältern vom Typ CASTOR® THTR/AVR gelagert. Der gleiche Behälter-Typ wird auch für die bestrahlten Brennelemente des THTR-Reaktors verwendet, von denen 305 Behälter bereits im Zwischenlager Ahaus stehen.

Die Genehmigung für die Lagerung der Brennelemente aus dem AVR-Reaktor in Jülich ist bis Mitte 2013 befristet. Weil bis 2013 kein annahmebereites Endlager für bestrahlte Brennelemente seitens des Bundes zur Verfügung stehen wird, muss die Zwischenlagerung der AVR-Brennelemente durch das Forschungszentrum und seine Gesellschafter, den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen, neu geregelt werden.

Auf einen Blick:

Im Zwischenlager Ahaus sind noch ausreichend Stellplätze für die Zwischenlagerung der 152 weiteren Behälter aus Jülich vorhanden.
  

  • Die Zwischenlagerung der AVR-Behälter in Ahaus ist ohne zusätzliche Investitionen möglich, die ansonsten durch Bund und Land zu Lasten des Steuerzahlers getätigt werden müssten.
     
  • Die im Zwischenlager Ahaus vorhandenen Handhabungs- und Überwachungseinrichtungen entsprechen ohne weitere Änderungen auch den Anforderungen einer Zwischenlagerung der zusätzlichen Behälter aus Jülich. 
  • Die AVR-Behälter sind baugleich mit den bereits in Ahaus zwischengelagerten Behältern aus dem Hochtemperaturreaktor Hamm. Bei einer gemeinsamen Lagerung in Ahaus befinden sich dann alle CASTOR®-Behälter mit den typischen kugelförmigen Brennelementen dort, wo die entsprechenden Handhabungseinrichtungen bereits existieren. 
     
  • Das Personal des Zwischenlagers Ahaus verfügt zudem durch die Einlagerung dieser Behälter in den Jahren 1993 bis 1996 über eine große Erfahrung speziell für diesen Behältertyp.
     
  • Zu den einvernehmlich festgelegten Aufgaben des Zwischenlagers Ahaus zählt zusätzlich zur Lagerung von ausgedienten Brennelementen aus den Kernkraftwerken der Energieversorgungsunternehmen auch die Zwischenlagerung von Brennelementen aus deutschen Forschungsreaktoren.
  • Die erforderlichen Transporte erfolgen innerhalb Nordrhein-Westfalens. Die Länge des Transportweges von Jülich nach Ahaus ist vergleichbar mit derjenigen von Hamm nach Ahaus. Hier fanden in den 90er Jahren die Transporte aus dem THTR Hamm störungsfrei statt. 
     
  • Da sowohl FZJ als auch das Zwischenlager Ahaus neben einer guten Straßenanbindung auch über einen Bahnanschluss verfügen, kann der Transport grundsätzlich auf der Straße wie auch auf dem Schienenweg erfolgen.
     
  • Die seit Jahrzehnten dokumentierte radiologische Situation um das Zwischenlager Ahaus wird sich durch die Aufbewahrung der zusätzlichen Behälter aus dem Forschungszentrum Jülich praktisch nicht verändern, sondern wie bisher im Schwankungsbereich der natürlichen Strahlung bleiben.
     
  • Die Einhaltung aller Schutzziele gewährleistet der Behälter CASTOR®-THTR/AVR, dessen Hauptaufgabe es ist, in allen Situationen maximale Sicherheit zu gewährleisten.

 

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