Salzstock Gorleben grundsätzlich als Endlagerstandort geeignet

26.08.2009

Die bisherigen Untersuchungen des Salzstocks Gorleben haben ergeben, dass er grundsätzlich als Endlagerstandort geeignet ist. In der Kernenergie-Verständigung von 2001 hat die rot-grüne Bundesregierung hierzu erklärt: "Die bisherigen Erkenntnisse über ein dichtes Gebirge und damit die Barrierefunktion des Salzes wurden positiv bestätigt. Somit stehen die bisher gewonnenen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben ... nicht entgegen."

Gleichwohl sind in der Folge von der rot-grünen Bundesregierung weitere Fragen zur Endlagerung in Salz untersucht worden. Der entsprechende Bericht des Bundesamtes für Strahlenschutz, der sog. "Synthesebericht", von Ende 2005 kommt zu dem Ergebnis, dass keine k.o.-Punkte gegen Salz vorliegen und eine abschließende Bewertung erst durch eine spezifische Erkundung untertage möglich ist. Dr. Walter Hohlefelder, Präsident des Deutschen Atomforums, betont: "Wenn also heute Gabriel und Trittin in trauter Fortsetzung der rot-grünen Koalition die Eignung des Salzstocks anzweifeln, widersprechen sie ihren eigenen Feststellungen. Ob der Salzstock geeignet ist oder nicht, lässt sich erst nach Abschluss der Resterkundung feststellen. Daher bleibt es dabei: Die Erkundung muss so schnell wie möglich zu Ende geführt und auf Basis dieser Untersuchungen ergebnisoffen entschieden werden."

Eventuelle Alternativen zum Salzstock Gorleben sind bereits Anfang der 90er Jahre eingehend von der Bundesregierung untersucht worden. Sollte sich Gorleben wider Erwarten nicht als geeignet herausstellen, können diese Untersuchungsergebnisse für eine weitere Endlagerauswahl herangezogen werden.

Die Tatsache, dass die Verträge zu den Salzrechten mit den Grundstückseigentümern unter Bezug auf die Erkundung bis zum 31.12.2015 befristet sind, belegt die Ergebnisoffenheit der Erkundung in Gorleben. Man wollte gerade nicht durch einen dauerhaften Erwerb der Salzrechte den Eindruck einer vorgefassten Meinung im Bezug auf das Erkundungsergebnis erwecken. In diesem Zusammenhang erklärt Hohlefelder: "Dass Bundesminister Gabriel, der selbst ein ergebnisoffenes Auswahlverfahren fordert, hieraus einen politischen Vorwurf gegenüber früheren Bundesregierungen ableitet, ist absurd, um nicht zu sagen bösartig."

Im Übrigen können die Erkundungsarbeiten bis zum 31.12.2015 zu Ende geführt werden, wenn man es nur will. Dies voranzubringen und nicht immer wieder Sand ins Getriebe zu schütten, ist nach dem Atomgesetz Aufgabe des Bundesumweltministers. Auch hierzu hilft ein Blick in die Kernenergie-Verständigung. Darin bekennt sich die Bundesregierung zu der Aufgabe, Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Stoffe einzurichten, und erklärt, dass sie die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um unbeschadet des Ausstiegs aus der Kernenergie die benötigten Endlagerkapazitäten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Wenn die Zeit jetzt knapper geworden ist, liegt das schlicht daran, dass die Erkundungsarbeiten nach Vorlage des Berichts des Bundesamtes für Strahlenschutz 2006 zunächst von Bundesumweltministern Trittin und später von seinem Nachfolger Gabriel nicht wieder aufgenommen worden sind, trotz der nach wie vor gültigen Verpflichtung aus der Kernenergie- Verständigung.

Bundesumweltminister Gabriel hat sogar angekündigt, nach endgültigem Ablauf des Moratoriums 2010 die Erkundungsarbeiten nicht wieder aufnehmen zu wollen. Hohlefelder, erklärt dazu: "Dass ausgerechnet diejenigen, die Zeitverzögerung bei Gorleben zu verantworten haben nach dem Motto ´Haltet den Dieb´, jetzt den Zeitdruck beklagen und Gorleben damit zu Fall bringen wollen, ist politische Heuchelei und offensichtlich allein dem Wahlkampf geschuldet." Abschließend, so der Präsident des Deutschen Atomforums: "Ich bin gespannt, wann Herr Gabriel im Wahlkampf von täglichen zu stündlichen Pressemeldungen zur Kernenergie übergeht.