Pressemitteilung zu aktuellen Presseberichten über das Auslaufen der Salzrechte in Gorleben

24.08.2009

„Zu aktuellen Presseberichten über das Auslaufen der Salzrechte in Gorleben und der diesbezüglichen Pressemitteilung von Bundesumweltminister Gabriel“

Vor dem Hintergrund der aktuellen Presseberichterstattung über das Auslaufen von Verträgen mit privaten Grundstückseigentümern über die Nutzung der Salzrechte in Gorleben hat Bundesumweltminister Gabriel in seiner Pressemitteilung vom 22.08.2009 erklärt, „CDU und CSU sind mit ihrer Strategie für ein atomares Endlager in Gorleben vor die Wand gefah­ren.“ Außerdem wirft er früheren CDU/FDP-Regierungen vor, die Nutzungsverträge nur auf die Erkundung, nicht aber auf die Errichtung des Endlagers abgeschlossen zu haben.

„Diese Vorwürfe sind völlig haltlos und sollen offensichtlich von der Verantwortung des BMU ablenken sowie von der Tatsache, dass Bundesumweltminister Gabriel in seiner Amtszeit keine Fortschritte im Hinblick auf ein mögliches Endlager für hochradioaktive Abfälle erreicht hat“, sagte der Sprecher der GNS-Geschäftsführung, Holger Bröskamp.

Fakt ist, dass der BMU für die Errichtung eines Endlagers gesetzlich verantwortlich ist. Ent­sprechend ist auch BMU/BfS, wie im Übrigen das BfS in seiner Pressemeldung vom 23.08.2009 auch bestätigt, für die Beschaffung und Verlängerung der für die Erkundung des Salzstocks in Gorleben erforderlichen Salzrechte zuständig.

Warum eine Verlängerung der bis Ende 2015 befristeten Verträge in den verbleibenden 6 Jahren nicht möglich sein soll, bleibt das Geheimnis von Bundesumweltminister Gabriel. Schon im Jahre 2008 ist die Interessengemeinschaft der privaten Salzrechtsinhaber über den Salzstock Gorleben an das Bundesamt für Strahlenschutz mit dem Wunsch herangetreten, zu erfahren, wie es mit der Erkundung von Gorleben und einer möglichen Verlängerung der Verträge weitergehe.

Der Vorwurf des Bundesumweltministers an frühere CDU/FDP-Regierungen, die Nutzungsverträge zum Salz nur für die Erkundung und nicht auch für die Errichtung eines Endlagers abgeschlossen zu haben, ist völlig unverständlich. Gerade der Bundesumweltminister hat wiederholt und mit Recht auf die Ergebnisoffenheit der Erkundung des Salzstocks Gorleben verwiesen. Wer diese Ergebnisoffenheit ernst nimmt, kann allerdings nicht gleichzeitig Verträge zur Errichtung eines End­lagers fordern.

Auch ist die Behauptung von Bundesumweltminister Gabriel, dass bei Annahme seines Vorschlages aus dem Jahr 2006 die Erkundungsarbeiten möglicherweise vor 2015 hätten abgeschlossen werden können, nicht zutreffend, da die von ihm als Vorbedingung zur Aufhebung des Moratoriums geforderten Sicherheitskriterien letztendlich erst in diesem Sommer vom BMU vorgelegt wurden, aber bis heute noch nicht mit den Bundesländern abgestimmt sind und eine Verlängerung der Nutzungsrechte bis zu einer endgültigen Standortentscheidung erforderlich ist.

Unabhängig davon, hätte die Erkundung gemäß Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den EVU von 2001 spätestens 2006 wieder aufgenommen werden müssen – was sowohl von der Industrie als auch von CDU/CSU und FDP wiederholt gefordert wurde –, da die Gutachten zu den das Moratorium begründenden Zweifelsfragen zu dem Ergebnis gekommen waren, dass keine Erkenntnisse gegen Salz als Endlagermedium und Gorleben als Standort sprechen und noch offene Detailfragen nur am konkreten Standort geklärt werden können. Aber dies wurde vom BMU verhindert.

Es bleibt zusammenfassend festzuhalten, dass die Erkundung eines Endlagers inklusive der Beschaffung der dafür erforderlichen Salzrechte ausschließlich Aufgabe des BMU/BfS ist. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, riskiert er, dass der Bund die bisherigen Aufwendungen in Höhe von rd. 1,5 Mrd. EUR zu Lasten des Steuerzahlers entwertet.