Presseinformation: Das Gorleben-Moratorium endet 2010!

23.07.2009

Zügige Lösung der Endlagerfrage geboten - Weitererkundung vertraglich vereinbart

In der Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen bestätigte die Bundesregierung im Jahr 2000, dass es keine Erkenntnisse gibt, die gegen die Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben als Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle sprechen. Dennoch wurde die Erkundung des Salzstockes Gorleben für mindestens drei, höchstens jedoch zehn Jahre unterbrochen („Moratorium“), um konzeptionelle und sicherheitstechnische Zweifelsfragen zu klären. Diese Fragestellungen sind bereits seit 2005 vollständig abgearbeitet, und auch hieraus ergaben sich keinerlei Anhaltspunkte, die gegen die Eignung von Gorleben sprechen. Vielmehr kommen sie zu dem Ergebnis, dass eventuelle weitere Fragen nur durch Erkundung am konkreten Standort geklärt werden können. Auch gibt es zwischenzeitlich keine neue Beschluss- oder Faktenlage, die eine Verlängerung des Moratoriums begründen oder gegen die weitere Erkundung von Gorleben sprechen würde.

Daher ist es nicht nur vereinbarungskonform, sondern auch sachgerecht, wenn die Erkundungsarbeiten in Gorleben möglichst zügig, spätestens aber nach dem vereinbarten Ende des Moratoriums im Oktober 2010 fortgeführt werden, um eine definitive Eignungsaussage für den Standort Gorleben zu erhalten. Dies liegt auch im Interesse der Region.

Nur auf diese Weise besteht überhaupt die Chance, die Entsorgungsfrage im Sinne der Generationengerechtigkeit noch von den Nutzern der Kernenergie lösen zu lassen, anstatt die Verantwortung auf zukünftigen Generationen zu verschieben.