Information zum Genehmigungsverfahren AVR

23.03.2012

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zur geplanten Verlagerung der AVR-Brennelemente von Jülich nach Ahaus erklärt die Behörde, dass die Dauer dieses Verfahrens in den noch „fehlenden Sicherheitsnachweisen des Antragsstellers“ begründet liege. Tatsache ist: Die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH kann das AVR-Genehmigungsverfahren sehr wohl erfolgreich zu Ende führen, allerdings haben immer neue behördliche Forderungen Auswirkungen auf den Zeitplan.

Hintergrund: Auf Veranlassung des Forschungszentrums Jülich (FZJ Anteilseigner: 90% Bund, 10% Land) haben die GNS und die Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA) im September 2009 einen Antrag auf Änderung der bestehenden Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager Ahaus gestellt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beim BfS soll geprüft werden, ob die zurzeit im FZJ lagernden AVR-Brennelemente künftig auch im Zwischenlager Ahaus aufbewahrt werden können, da die Genehmigung für die Zwischenlagerung in Jülich am 30.06.2013 endet.

Immer neue Forderungen im laufenden Genehmigungsverfahren seitens des BfS führen inzwischen allerdings dazu, dass die geplante Verlagerung der AVR-Brennelemente nicht mehr bis zu diesem Datum abgeschlossen werden kann. Die GNS ist grundsätzlich in der Lage, die durch das BfS geforderten Sicherheitsnachweise zu erbringen, allerdings würde das zwangsläufig zu Verschiebungen im vorgesehenen Zeitplan führen. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand des FZJ seinem Aufsichtsrat empfohlen, den beim BfS im Jahr 2010 ruhend gestellten Verlängerungsantrag für das Zwischenlager in Jülich zu reaktivieren. Damit soll ein genehmigungsloser Zustand in Jülich ab dem 01.07.2013 verhindert werden.

 

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