Ahaus: Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung

21.09.2012

Im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksregierung Münster zur aktuellen Genehmigungssituation bei der Zwischenlagerung von Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Zwischenlager Ahaus stellt die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH fest:

Die Bezirksregierung Münster hat der GNS am 9. November 2009 die Genehmigung erteilt, im Zwischenlager Ahaus Betriebs- und Stilllegungsabfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung aus deutschen Kernkraftwerken zwischenzulagern. Im Vorfeld der ersten Einlagerung und auch während des aktuellen Einlagerungsbetriebs wurde die Öffentlichkeit durch die GNS umfassend über das Vorhaben informiert.

Die erste Einlagerung erfolgte am 21.Juli 2010. Die Genehmigung nach Paragraph 7 der Strahlenschutzverordnung sieht eine befristete Aufbewahrung für den Zeitraum von 10 Jahren ab Beginn der ersten Einlagerung vor. Die Einlagerungsgenehmigung wurde unter Berücksichtigung der damaligen Planung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erteilt, das Endlager Konrad 2013/2014 in Betrieb zu nehmen. Zwischenzeitlich hat das BfS, als gesetzlich zuständiger Betreiber und Bauherr des Endlagers Konrad, dessen geplante Inbetriebnahme auf das Jahr 2019 verschoben.

Auch unter diesen geänderten Rahmenbedingungen entspricht die Genehmigung der Bezirksregierung Münster, Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung bis zum 21.Juli 2020 in der westlichen Hallenhälfte des TBL-A lagern zu dürfen, weiterhin den Planungen des BfS zur Inbetriebnahme des Endlagers Konrad.

GNS geht nach wie vor davon aus, alle Abfälle zeitgerecht an das Endlager abgeben zu können. Sollte es jedoch zu weiteren Verzögerungen bei der geplanten Inbetriebnahme des Endlagers Konrad kommen, wird GNS eine Verlängerung der Einlagerungsgenehmigung für das TBL-A beantragen. Eine Verlagerung der Abfälle an andere Standorte ist in diesem Fall nicht vorgesehen. GNS hat immer wieder auf eine zügige Inbetriebnahme des Endlagers Konrads gedrängt, wie der Vorsitzende der GNS-Geschäftsführung Dr. Hannes Wimmer betont: „Deutschland kann sich keine weiteren Verzögerungen bei den Vorbereitungen auf Konrad erlauben. Alle Beteiligten müssen die Kräfte bündeln und den konkreten Zeitplan bis 2019 fest im Blick behalten.“

 

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