Beantwortung des Fragenkataloges nach den Unwettern in Ahaus

10.09.2010

Nach den schweren Unwettern mit z.T. erheblichen Überschwemmungen in Ahaus und Umgebung hat sich das "Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen" mit einem Fragenkatalog an die GNS gewandt. Im Folgenden sind die Fragen sowie die Antworten der GNS wiedergegeben.

1. War neben dem Verwaltungsbereich auch die Lagerhalle in irgendeiner Form vom Hochwasser betroffen?

Die Zwischenlagerhalle war in keiner Form vom Hochwasser betroffen. – Die Abpumparbeiten erfolgten zur Entlastung des Regenwasserrückhaltebeckens auf dem Betriebsgelände, über das alle Dächer im Bereich des Zwischenlagergeländes entwässert werden.

 

2. Gab es Ausfälle von Mess- und Sicherheitssystemen?

Nein.

 

3. Wie ist die Lagerhalle vor Hochwasser geschützt? Welche Folgen hätten Überschwemmungen in der Lagerhalle für Mensch und Natur?

Wesentlicher Bestandteil des Hochwasserschutzes der Zwischenlagerhalle ist ihre Höhenlage von ca. 57,5 m über NN. Das umgebende Gelände fällt generell mit einem mittleren Gefälle von 4,5 m/km nach Nordwesten ab. - Zum Vergleich: die Innenstadt von Ahaus liegt auf ca. 50 m über NN, andere benachbarte Stadtteile sogar noch tiefer.

Auf Grund dieser topographischen Gegebenheiten ist eine vollständige Überflutung des Betriebsgeländes des Zwischenlagers nicht möglich. Da der Boden der Zwischenlagerhalle nochmals geringfügig über dem Geländeniveau liegt, ist ein Eindringen von größeren Wassermengen („Überschwemmung“) in die Lagerbereiche ausgeschlossen.

 

4. Wie sind die in Ahaus liegenden Castoren und Atommüllbehälter vor Überschwemmungen und Hochwasser geschützt?

Die in Ahaus eingelagerten radioaktive Reststoffe und Abfälle sind durch die Zwischenlagerhalle, deren topographische Lage sowie durch die Verpackungen und Behälter gegen Hochwasser oder Überschwemmungen geschützt (vgl. Antwort zu Frage 3).

 

 

5. Welche Vorsichtsmaßnahmen gibt es für so einen Fall? Welche Stellen müssen benachrichtigt werden?

Gesonderte Maßnahmen sind aus o. g. Gründen nicht erforderlich (vgl. Antworten zu Fragen 3 und 4).

 

6. Gibt es Grundwassermessungen am Zwischenlager für Radioaktivität und werden diese dokumentiert?

Im Rahmen der Umgebungsüberwachung des Zwischenlagers werden von Betreiber und Behörde sowohl innerhalb, als auch außerhalb des Betriebsgeländes regelmäßig Grundwasser- und Sedimentproben entnommen:

  • Der Betreiber entnimmt alle 2 Monate Grundwasserproben aus auf dem Betriebsgelände gelegenen Brunnen. Diese Proben werden im Auftrag des Betreibers halbjährlich vom Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA.NRW) ausgewertet. Darüber hinaus entnimmt der Betreiber vierteljährlich Sedimentproben aus dem Regenwasserrückhalte-becken auf dem Betriebsgelände, die anschließend ebenfalls vom LIGA.NRW ausgewertet werden. Alle Ergebnisse dieser Proben werden vom Betreiber halbjährlich an die Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV) berichtet sowie intern dokumentiert und dauerhaft archiviert.
  • Unabhängig davon entnimmt im Auftrag des MWEBWV das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV.NRW) alle 2 Monate Grundwasserproben aus auf dem Zwischenlagergelände gelegenen Brunnen, die es halbjährlich auswertet. Weiterhin entnimmt es vierteljährlich Oberflächenwasserproben am Übergabeschacht und an der Ahauser Aa sowie Sedimentproben aus dem Moorbach, die sie anschließend auswertet. - Darüber hinaus entnimmt das LANUV.NRW einmal im Jahr Proben von Wasserpflanzen aus dem Moorbach und der Ahauser Aa und wertet diese aus.

Die Ergebnisse dieser Proben sind auf Betreiberseite seit 1991 dokumentiert. Seit Beginn der Zwischenlagerung in Ahaus 1992 hat es im Bereich der Umgebungsüberwachung keinerlei Auffälligkeiten gegeben.

 

 

7. Würde bei einer Überschwemmung der Lagerhalle das Wasser auch über den Zaun mit Schläuchen in die Natur und somit in das Grundwasser abgeleitet werden, wie am Samstag geschehen? Was würde mit dem Wasser passieren?

Ein Eindringen solcher Wassermengen in die Zwischenlagerhalle („Überschwemmung“) ist auszuschließen (vgl. Antwort zu Frage 3). – In der Zwischenlagerhalle anfallendes Wasser wird in einem Tank gesammelt und muss vor einer Abgabe freigemessen werden.

 

8. Warum wurde die Öffentlichkeit nicht informiert?

Hierzu bestand kein Anlass, da lediglich der Ablauf des Regenrückhaltebeckens durch Pumpen unterstützt wurde. Entsprechende Anfragen der Lokalpresse wurden beantwortet.

 

9. Wird es trotz der durchnässten Böden im Bereich der Bahn- und Straßenbrücken in und um Ahaus weitere Atommülltransporte nach Ahaus geben?

Die Prüfung und Freigabe der öffentlichen Verkehrswege obliegt den jeweils zuständigen Behörden.