Erste Einlagerung von schwachaktiven Abfällen im Zwischenlager Ahaus

21.07.2010

Pressemitteilung der Bezirksregierung Münster vom 21.Juli 2010

 

"Erste Einlagerung von schwachaktiven Abfällen im Zwischenlager Ahaus

 

Münster / Ahaus. Am 21. Juli sind zwei Container mit schwachradioaktiven Abfällen aus deutschen Kernkraftwerken im Zwischenlager Ahaus eingelagert worden.

Die Bezirksregierung Münster hatte als zuständige Genehmigungsbehörde nach der Strahlenschutzverordnung am 9. November 2009 die vorübergehende Zwischenlagerung dieser Abfälle in Ahaus gestattet. Es handelt sich um sogenannte „sonstige radioaktive Stoffe“ in Form von „Betriebs- und Stilllegungsabfällen aus deutschen kerntechnischen Anlagen“. Voraussetzung für die Einlagerung war unter anderem die durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 26. Mai 2010 erteilte 6. Änderungsgenehmigung für die Nutzung des Zwischenlagers Ahaus.

Bevor die Container auf die Reise nach Ahaus gehen dürfen, muss der Betreiber der Bezirksregierung für jeden einzelnen Behälter im Rahmen einer sogenannten Kampagnenanmeldung nachweisen, dass die Einlagerung zulässig ist und die Auflagen erfüllt sind.

Die Container dürfen maximal zehn Jahre in Ahaus lagern. Voraussichtlich ab 2014 steht dann der Schacht Konrad bei Salzgitter als genehmigtes Endlager des Bundes für solche Abfälle zur Verfügung.

Für die Transportgenehmigung ist die Behörde zuständig, in deren Bereich der jeweilige Spediteur seinen Sitz hat und nicht die Bezirksregierung Münster. Diese Beförderungsgenehmigungen werden im Allgemeinen pauschal für die Dauer von drei Jahren erteilt und gelten bundesweit.

Nicht alle Transporte nach Ahaus sind genehmigungspflichtig, weil ihre Aktivität innerhalb der Freigrenzen nach § 16 StrlSchV (Strahlenschutzverordnung) liegt. Die Betreiber beauftragen allerdings auch bei nicht-genehmigungspflichtigen Transporten meist Speditionen, die im Besitz einer entsprechenden Transportgenehmigung sind und über das erforderliche Know-how verfügen.

Die Betreiber sind verpflichtet, alle strahlenschutzrechtlichen Vorgaben und gefahrgutrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und zu überprüfen.

Nach Ankunft auf dem Gelände des Transportbehälterlagers Ahaus überwachten die Experten der Bezirksregierung Münster Transport und Einlagerung sowohl strahlenschutz- als auch gefahrgutrechtlich. Geprüft wurden zum Beispiel die Oberflächenkontamination der Transportbehälter und zusätzlich die Ortsdosisleistung sowie die Einhaltung aller Formvorschriften. So kontrollierten sie unter anderem, ob die Unterlagen und Dokumente vollständig waren und ob die Kennzeichnung, die Ausrüstung sowie die technische Ausstattung der Transportfahrzeuge nach Gefahrgutverordnung Straße (GGVSE) in Ordnung waren.

Die Kontrolle gab keinen Grund zur Beanstandung. Die Behälter wurden eingelagert.

Bei der Überprüfung handelte es sich um eine freiwillige Kontrolle, die im Ermessen der Behörde steht."

Weitere Informationen: www.brms.nrw.de

Für Rückfragen:

 

Michael Köbl

Leiter Kommunikation und Marketing

0201/109-1444