Bundesamt für Strahlenschutz erteilt 6. Änderungsgenehmigung für das Zwischenlager Ahaus

28.05.2010

Mit der am 26.05.2010 vom Bundesamt für Stahlenschutz (BfS) erteilten 6. Änderungsgenehmigung sind alle Voraussetzungen für die Zwischenlagerung von Betriebs- und Stilllegungsabfällen im Zwischenlager Ahaus erfüllt. Wie bereits umfangreich berichtet, genehmigte die Bezirksregierung Münster, als zuständige Genehmigungsbehörde, bereits am 09.11.2009 die Zwischenlagerung dieser Abfälle in Ahaus.

Es handelt sich bei den Reststoffen mit geringer Radioaktivität und vernachlässigbarer Wärmeentwicklung beispielsweise um Bauschutt, Putzlappen, Metallschrott sowie ausgebaute Anlagenteile. Diese sollen in unterschiedlichen Behältern aus Beton, Guss und Stahl in der westlichen Hallenhälfte zwischengelagert werden. Ab voraussichtlich 2014 steht das genehmigte Endlager des Bundes, Schacht Konrad bei Salzgitter, für diese Abfälle zur Verfügung. Während der Zwischenlagerung in Ahaus erfolgt eine klare Trennung von den in der östlichen Hallenhälfte gelagerten CASTOR®-Behältern mit hochradioaktiven Abfällen.

Die GNS informiert in ihrem Informationshaus am Zwischenlager gerne alle interessierten Bürger weitergehend über die zeitlich befristete und sichere Zwischenlagerung in Ahaus.

 

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