Geplante Verlagerung der AVR-Brennelemente in das Zwischenlager Ahaus

02.12.2011

Auf Veranlassung des Forschungszentrums Jülich (FZJ Anteilseigner: 90% Bund, 10% Land) haben die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) und die Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA) bereits im Oktober 2009 einen Antrag auf Änderung der bestehenden Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager Ahaus gestellt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beim Bundesamt für Strahlenschutz soll geprüft werden, ob die zurzeit im Forschungszentrum Jülich lagernden 152 Behälter vom Typ CASTOR® THTR/AVR künftig auch im Zwischenlager Ahaus aufbewahrt werden können. Parallel zur Antragsstellung ist die Öffentlichkeit umfassend über die geplante Verlagerung informiert worden. Diese Genehmigungserteilung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist noch nicht erfolgt.

Die Genehmigung für die Lagerung der 152 CASTOR® Behälter in Jülich ist bis Mitte 2013 befristet. Weil bis 2013 kein annahmebereites Endlager für bestrahlte Brennelemente seitens des Bundes zur Verfügung stehen wird, musste die Zwischenlagerung der AVR-Brennelemente durch das Forschungszentrum und seine Gesellschafter, den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen, neu geregelt werden. Für ein weiteres Verbleiben der Brennelemente in Jülich über diesen Zeitraum hinaus müsste das FZJ dort umfangreich investieren. Die im Zwischenlager Ahaus vorhandenen Handhabungseinrichtungen entsprechen hingegen auch den Anforderungen einer Zwischenlagerung der Behälter aus Jülich. Diese sind baugleich mit den bereits in Ahaus zwischengelagerten Behältern aus dem Hochtemperaturreaktor Hamm. Im Rahmen der Verlagerung dieser 305 Behälter in den Jahren 1992 bis 1995 haben sich Transporte mit bis zu sechs Behältern bewährt. Die 57 Transporte erfolgten damals über die Schiene, bei der geplanten Verlagerung der AVR-Brennelemente wird der Straßentransport favorisiert.
 

Auf einen Blick:

  • Im Zwischenlager Ahaus sind noch ausreichend Stellplätze für die Zwischenlagerung der 152 weiteren Behälter aus Jülich vorhanden.
  • Die im Zwischenlager Ahaus vorhandenen Handhabungseinrichtungen entsprechen auch den Anforderungen einer Zwischenlagerung der zusätzlichen Behälter aus Jülich.
  • Die AVR-Behälter sind baugleich mit den bereits in Ahaus zwischengelagerten Behältern aus dem Hochtemperaturreaktor Hamm. Bei einer gemeinsamen Lagerung in Ahaus befinden sich dann alle CASTOR® Behälter mit kugelförmigen Brennelementen dort, wo die entsprechenden Handhabungseinrichtungen bereits existieren.
  • Das Personal des Zwischenlagers Ahaus verfügt durch die Einlagerung dieser Behälter in den Jahren 1992 bis 1995 über eine große Erfahrung speziell für diesen Behältertyp.
  • Zu den einvernehmlich festgelegten Aufgaben des Zwischenlagers Ahaus zählt zusätzlich zur Lagerung von ausgedienten Brennelementen aus den Kernkraftwerken der Energieversorgungsunternehmen auch die Zwischenlagerung von Brennelementen aus deutschen Forschungsreaktoren. Diese Aufgaben sind in der Lagergenehmigung festgeschrieben.
  • Die erforderlichen Transporte erfolgen innerhalb Nordrhein-Westfalens. Die Länge des Transportweges von Jülich nach Ahaus ist vergleichbar mit derjenigen von Hamm nach Ahaus. Hier fanden in den 90er Jahren die Transporte aus dem THTR Hamm störungsfrei statt.
  • Die seit Jahrzehnten dokumentierte radiologische Situation um das Zwischenlager Ahaus wird sich durch die Aufbewahrung der zusätzlichen Behälter aus dem Forschungszentrum Jülich weiterhin im Schwankungsbereich der natürlichen Strahlung befinden.
  • Die Einhaltung aller Schutzziele bei Transport und Lagerung gewährleistet der Behälter CASTOR® THTR/AVR, der allen erdenklichen Unfallszenarien standhält.

 

 

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