Zur Diskussion um erhöhte Messwerte in Gorleben

01.09.2011

Seit Ende letzter Woche wird intensiv über das Thema „Strahlenwerte in Gorleben“ diskutiert. Die Messwerte unserer eigenen permanenten Umgebungsüberwachung haben zu keinem Zeitpunkt Auffälligkeiten gezeigt. Offiziell haben auch wir als Betreiber erst am Nachmittag des 30. August im Rahmen eines Fachgesprächs im Umweltministerium (NMU) in Hannover die tatsächlichen Messwerte des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erhalten. Unabhängig von der Frage, welche Messung die korrekteren Ergebnisse liefert, hat das NMU auf Basis der Messwerte des NLWKN die GNS aufgefordert, Maßnahmen zur Reduzierung der Dosis am Zaun zu ergreifen.

GNS wird nun kurzfristig Maßnahmen vorschlagen und mit dem NMU abstimmen, die eine Reduzierung der Dosis am Zaun bewirken, so dass einer weiteren Einlagerung nichts im Wege steht. Vorrangig wird es sich hierbei um eine Optimierung der Lagerbelegung handeln, wobei zu unterstreichen ist, dass dieses Vorgehen aus der Sicht der GNS rein vorsorglicher Natur ist, da die vom NMU ebenfalls bis heute nicht angezweifelten Messungen der GNS-Umgebungsüberwachung keinerlei Hinweise auf eine erhöhte Dosis am Zaun – auch unter Berücksichtigung der für dieses Jahr geplanten Einlagerung – ergeben.

Im Rahmen der öffentlichen Diskussion und der Berichterstattung über die Vorgänge wurden außerdem einige Aussagen gemacht und weiterverbreitet, die wir wie folgt kommentieren:

  • „Das für 400 Behälter ausgelegte Lager stößt mit gerade mal gut 100 Behältern an seine Kapazitätsgrenze, daher ist eine weitere Einlagerung nicht zulässig“:
    Gemäß aller Messungen der GNS-Umgebungsüberwachung ist die Dosis am Anlagenzaun unter den genehmigten Werten. Von einer automatischen Zunahme der Dosis am Zaun infolge weiterer Einlagerungen ist nicht auszugehen. Das ist begründet durch die Behälteraufstellung und die daraus folgenden zunehmenden Abstände zur Grundstücksgrenze, die Eigenabschirmung der Behälter untereinander sowie auch durch das Abklingen des Inventars.
     
  • „Die GNS habe bestätigt, dass eine reine Umstellung der Behälter nicht ausreiche, um die Dosis entsprechend zu reduzieren“:
    Eine solche Aussage ist von Vertretern der GNS weder gemacht worden noch ist sie fachlich haltbar.
     
  • „Eine Umstellung der Behälter ist atomrechtlich nicht zulässig“:
    Es ist sehr wohl zulässig Behälter im TBL-G umzustellen, sofern dies zuvor im Aufsichtsverfahren beantragt wurde, und die Behörde zugestimmt hat. Einer solchen Zustimmung steht aus Sicht der GNS nichts im Wege.
     
  • „Die Bevölkerung in Gorleben werde unzulässig verstrahlt“:
    Selbst die von der NLWKN-Messung ermittelten – angeblich zu hohen – Dosis-Messwerte liegen noch weit unter den nach Strahlenschutzverordnung allgemein zulässigen Werten (1 mSv/a), da für das Betriebsgelände der GNS in Gorleben in der Genehmigung ein geringerer Grenzwert von 0,3 mSv/a festgeschrieben ist.



Pressemitteilung des NMU: http://www.mu.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=2147&article_id=98501&_psmand=10

 

Für Rückfragen:

Michael Köbl
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, GNS
0201/109-1444