Rückführung aus der Wiederaufarbeitung: Diskussion um alternative Zwischenlager

24.03.2013

Im Rahmen der aktuellen Diskussion um das Endlagersuchgetz wird auch die Einlagerung deutscher Wiederaufarbeitungsabfälle in Gorleben in Frage gestellt. Hier zu hat die GNS als Betreiber des Zwischenlagers Gorleben bereits am 7.9.2012 festgestellt:

"Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund völkerrechtlicher Verträge mit Frankreich und England dazu verpflichtet, die radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente nach Deutschland zurückzunehmen, und hat die Energieversorger aufgefordert, diese Rücknahmeverpflichtung umzusetzen.

GNS ist von ihren Gesellschaftern, den vier Kernkraftwerke betreibenden Energieversorgern in Deutschland, mit der Rückführung und Zwischenlagerung der aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland stammenden radioaktiven Abfälle beauftragt.  Das Zwischenlager Gorleben der GNS ist die einzige Einrichtung in Deutschland mit einer Genehmigung zur Aufnahme verglaster radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung im Ausland.

Sollte tatsächlich, wie teilweise von der Politik gefordert,  für einen alternativen Standort ein Genehmigungsverfahren durchgeführt und die nötigen technischen Voraussetzungen zur Einlagerung geschaffen werden, wären langfristig geplante und völkerrechtlich vereinbarte Rückführungszeiträume nicht einzuhalten.

Einen Antrag auf Genehmigung der Einlagerung solcher Abfälle in ein mögliches alternatives  Zwischenlager könnte darüber hinaus nur der jeweilige Anlagenbetreiber selbst stellen, nicht die GNS."

 

Für Rückfragen:

Michael Köbl
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, GNS
0201/109-1444