GNS tauscht CASTOR®-Tragzapfen

05.09.2014

Im Rahmen der Fertigung sogenannter Tragzapfen für CASTOR® V/19-Behälter ist es bei einem Lieferanten zu Abweichungen gegenüber den Prüfvorschriften gekommen. Dabei wurden die an den Schmiedestahlteilen vorzunehmenden Ultraschallprüfungen nicht vorschriftsgemäß durchgeführt bzw. dokumentiert. Aus diesem Grund hat die zuständige Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) die Handhabung der mit hiervon betroffenen Tragzapfen versehenen Behälter zunächst untersagt. Über diesen Sachverhalt hat GNS umgehend ihre Behälter-Kunden sowie die zuständigen Behörden informiert.

Dies betrifft insgesamt 31 Behälter vom Typ CASTOR® V/19, von denen bereits 23 ausgeliefert und davon wiederum vier bereits in einem deutschen Kernkraftwerk beladen und im Zwischenlager eingelagert sind. Weitere 13 Behälter, für die entsprechende Tragzapfen vorgesehen waren, befinden sich noch in der Fertigung.

Es ist wichtig festzuhalten, dass es sich um einen formalen Verstoß gegen die Prüfvorschrift handelt, jedoch keinerlei Erkenntnisse über tatsächliche Qualitätsmängel bei den betroffenen Tragzapfen vorliegen. Bei allen bereits montierten Tragzapfen wurde eine obligatorische Belastungsprüfung mit 150 % des Behältergewichts im Beisein eines externen Gutachters ohne negativen Befund durchgeführt und bestätigt. Die Funktionstüchtigkeit der mit dem Behälterkörper verschraubten Tragzapfen ist daher nachgewiesen.

Keine Auswirkungen auf anstehende Beladekampagnen

GNS stellt in Kooperation mit den zuständigen Behörden und Gutachtern sowie den Kraftwerksbetreibern sicher, dass die anstehenden Beladekampagnen in deutschen Kernkraftwerken wie geplant durchgeführt werden können. Die dazu notwendigen Maßnahmen wie beispielsweise die Nachprüfung oder der Austausch von Tragzapfen werden derzeit vorbereitet.

Die vier bereits beladenen und in einem Zwischenlager eingelagerten Behälter können dort ohne Einschränkung aufbewahrt werden. Ein Austausch der Tragzapfen ist im Rahmen vorgeschriebener Wiederkehrender Prüfungen vor dem Abtransport zu einem Endlager ohne Zusatzaufwand möglich.

Behälter vom Typ CASTOR® V/19 werden zum Transport und zur Zwischenlagerung von jeweils 19 benutzten Brennelementen aus Druckwasserreaktoren eingesetzt. Die sogenannten Tragzapfen werden im Boden- und im Deckelbereich des Behälters paarweise von außen an den Behälterkörper angeschraubt und dienen als Anschlagpunkte für den Krantransport. Auf die Integrität des Behälters selbst, das heißt den sicheren Einschluss der radioaktiven Materialien, haben die Tragzapfen keinen Einfluss.

 

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