Nachrüstung der Zwischenlager Ahaus und Gorleben

09.09.2014

Wie durch GNS bereits berichtet, wird in Ahaus und Gorleben im Rahmen der Schadensvorsorge gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter - wie an allen anderen Zwischenlagern in Deutschland auch - der Bau einer zusätzlichen Schutzwand um die Lagerhallen geplant. Die hierfür erforderlichen Anträge nach Atomrecht und Baurecht sind bereits bei den zuständigen Behörden eingereicht worden. Der im Zusammenhang mit der Errichtung der Schutzwand vorgesehene Einbau von Kerosinabläufen ist in den Anträgen nach dem Atomgesetz beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz integriert worden, die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge nach dem Baurecht werden im September dieses Jahres bei der Stadt Ahaus und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg eingereicht.

 

Hintergrund:

Da sich die Genehmigung kerntechnischer Anlagen in Deutschland nach dem Stand von Wissenschaft und Technik richtet, wurden die Genehmigungen für die Zwischenlager Ahaus und Gorleben in den letzten Jahrzehnten mehrfach geändert und ergänzt. Bei diesen Genehmigungen sind hinsichtlich des unterstellten Absturzes einer Passagiermaschine die zu dem jeweiligen Zeitraum im Einsatz befindlichen Flugzeugtypen betrachtet worden. Zwischenzeitlich sind modernere Großraumflugzeuge im Einsatz, die im Falle eines Absturzes gegenüber den bisher eingesetzten Flugzeugtypen eine größere Kerosinmenge in ein Zwischenlager einbringen könnten. Für die derzeitige Belegung der beiden Zwischenlager wurden diese Szenarien bereits bewertet, ohne dass zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen sind. Um jedoch auch bei der weiteren Nutzung der Zwischenlager Ahaus und Gorleben alle Schutzziele sicher erfüllen zu können, werden für beide Anlagen Abläufe geplant, durch diedas Kerosin - im unwahrscheinlichen Fall eines Flugzeugabsturzes auf das Lager - aus dem Lagerinneren in den Zwischenraum von Hallenwand und der zu errichtenden Schutzwand abgeleitet werden soll. Dazu wird in diesem Bereich ein abgedeckter Kanal eingebaut, in den das Kerosin ablaufen kann.

Die Integration dieses Projektes in die Errichtung der zusätzlichen Schutzwand bringt erhebliche bautechnische und logistische Vorteile, da ein nachträglicher Einbau der Kerosinabläufe nach Fertigstellung der Schutzwand nur mit erheblichem Mehraufwand zu realisieren wäre.

 

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