Ahaus: Verlängerung der Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen

03.12.2014

Da es nach aktuellen Aussagen der Bundesumweltministerin zu weiteren Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des Endlagers Konrad kommen soll, wird GNS rechtzeitig im Jahr 2016 eine Einlagerungsverlängerungfür Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Zwischenlager Ahaus bei der Bezirksregierung Münster beantragen. Diese sollen bis zur Annahmebereitschaft des Endlagers Konrad weiterhin in Ahaus aufbewahrt werden. Vertreter der GNS haben den Rat der Stadt Ahaus über diesen Sachverhalt am 2. Dezember persönlich informiert.

 

Hintergrund:

Die Bezirksregierung Münster hat der GNS am 9. November 2009 die Genehmigung erteilt, im Zwischenlager Ahaus Betriebs- und Stilllegungsabfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung aus deutschen Kernkraftwerken zwischenzulagern. Die erste Einlagerung erfolgte am 21. Juli 2010. Die Genehmigung nach § 7 der Strahlenschutzverordnung sieht eine befristete Zwischenlagerung für den Zeitraum von zehn Jahren ab Beginn der ersten Einlagerung vor.

Die Zwischenlagergenehmigung wurde unter Berücksichtigung der damaligen Planung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erteilt, das Endlager Konrad 2013/2014 in Betrieb zu nehmen. GNS hat immer wieder auf eine zügige Inbetriebnahme des Endlagers Konrad gedrängt. Nachdem das BfS, als gesetzlich zuständiger Betreiber und Bauherr des Endlagers Konrad, dessen geplante Inbetriebnahme zwischenzeitlich für „nicht vor 2019“ angekündigt hatte, teilte die Bundesumweltministerin nun im September in der Sitzung der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ zum Endlager Konrad mit, „dass es (…) zu Verzögerungen gekommen sei (…) und davon auszugehen (sei), dass Schacht Konrad im Jahr 2022 in Betrieb genommen werden könne.“1
 

1 Protokoll der 3. Sitzung der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“, 08.09.2014, S. 11: http://www.bundestag.de/blob/330654/fc235259dee2c2819fb532bbd48b4d8f/03_sitzung-data.pdf