Zwischenlagerung der AVR-Brennelemente in Ahaus genehmigt - Entscheidung über weiteren Verbleib steht aus

22.07.2016

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH die Genehmigung nach § 6 des Atomgesetzes erteilt, die zurzeit im Zwischenlager Jülich lagernden 152 Behälter vom Typ CASTOR®THTR/AVR im Zwischenlager Ahaus aufzubewahren. Da das BfS die entsprechende Transportgenehmigung bislang nicht erteilt hat, liegen somit aber noch nicht alle erforderlichen atomrechtlichen Grundlagen für eine Verlagerung der AVR-Brennelemente nach Ahaus vor. Die tatsächliche Entscheidung über den weiteren Verbleib der AVR-Brennelemente trifft deren Eigentümerin, die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium NRW als zuständige Atomaufsicht.

 

Hintergrund:

Auf Veranlassung des Eigentümers der AVR-Brennelemente (ehemals: Forschungszentrum Jülich, seit 2015: Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH JEN) hat die GNS bereits im Jahr 2009 einen Antrag auf Änderung der bestehenden Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager Ahaus hinsichtlich der AVR-Brennelemente gestellt.

Nach dem Ende der bis zum 30.06.2013 befristeten Genehmigung für die Lagerung in Jülich hatte das Wirtschaftsministerium NRW als zuständige Atomaufsicht dann im Juli 2014 die unverzügliche Entfernung der AVR-Brennelemente aus dem Jülicher Zwischenlager angeordnet. Die JEN verfolgt seitdem drei Optionen: Eine Verlagerung der AVR-Brennelemente in die USA, die Zwischenlagerung in Ahaus und den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich.

 

Weitere Meldungen zu den AVR-Brennelementen:

Geplante Verlagerung der AVR-Brennelemente in das Zwischenlager Ahaus (GNS, 02.12.2011)

FZJ: Aktueller Sachstand zu den AVR-Brennelementen (GNS, 15.12.2014)

Allgemeine Informationen zu den AVR-Brennelementen (AVR Brennelemente)

Informationen der JEN zur Ahausoption (AVR Brennelemente)

Mitteilung der NRW-Atomaufsicht (MWEIMH NRW, 02.07.2014)