Staat übernimmt Zwischenlager

30.11.2016

Mitte Oktober 2016 hat das Bundeskabinett das „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung“ verabschiedet. Es dient der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK), die ihren Bericht im April vorgelegt hatte. Danach soll der Staat nicht mehr nur wie bisher für die Endlagerung, sondern künftig bereits für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle die Verantwortung übernehmen. Die Finanzierungslast soll durch die Energieversorger (EVU) als Abfallverursacher getragen werden, indem sie die notwendigen liquiden Mittel in einen öffentlich-rechtlichen Fonds einzahlen. Das Gesetz soll zügig im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden.

Gemäß dem derzeitigen Gesetzesentwurf sollen alle Lager der EVU, darunter auch die Zwischenlager der GNS in Ahaus und Gorleben, im Jahr 2019 (BE/HAW) bzw. 2020 (LAW/MAW) vom Staat übernommen werden.

Weitere Informationen:

Zusammenfassung des Abschlussberichtes der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Finanzierung des Kernenergieausstiegs

 

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