Gesetz verabschiedet: Staat übernimmt Zwischenlager

15.12.2016

Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag  das „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung“ verabschiedet. Es dient der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK), die ihren Bericht im April vorgelegt hatte. Danach soll der Staat nicht mehr nur wie bisher für die Endlagerung, sondern künftig bereits für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle die Verantwortung übernehmen. Die Finanzierungslast soll durch die Energieversorger (EVU) als Abfallverursacher getragen werden, indem sie die notwendigen liquiden Mittel in einen öffentlich-rechtlichen Fonds einzahlen.

Gemäß den neuen gesetzlichen Regelungen sollen alle Lager der EVU, darunter auch die Zwischenlager der GNS in Ahaus und Gorleben, im Jahr 2019 (BE/HAW) bzw. 2020 (LAW/MAW) vom Staat übernommen werden.

Meldung Deutscher Bundestag

 

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