GNS und Bund einigen sich über Abgabe der Zwischenlagerung

08.05.2017

Neue Bundeszwischenlagergesellschaft startet im August in Essen

Die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) haben eine Einigung über die Überführung der Zwischenlageraktivitäten der GNS an den Bund erzielt. Zum 1. August 2017 wird die GNS ihre bis dahin in einer neu gegründeten Gesellschaft gebündelten Zwischenlageraktivitäten an den Bund abgeben. Zur neuen Gesellschaft werden neben den bisherigen GNS-Zwischenlagern in Ahaus und Gorleben auch die für die Organisation der Zwischenlagerung notwendigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ahaus, Gorleben sowie am Standort Essen gehören.

Alle Arbeitsplätze bleiben erhalten

Die in Summe rund 80 GNS-Mitarbeiter an beiden Zwischenlagerstandorten werden dabei vollständig übernommen. Hinzu kommen nochmals rund 70 bisherige Mitarbeiter der GNS-Zentrale in Essen, die – auch weiterhin in Essen – die Verwaltung der neuen Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) bilden werden. Aus Essen werden damit in Zukunft neben den beiden zentralen Zwischenlagern Ahaus und Gorleben auch die in den kommenden Jahren ebenfalls an den Bund übergehenden Zwischenlager an den Kernraftwerksstandorten organisatorisch und technisch geführt.

„Auch die Mitarbeiter hier in Essen müssen sich keine Sorgen machen. Sie sollen auch in Zukunft grundsätzlich am bisherigen Arbeitsort den Aufgaben nachkommen. Auch der Hauptsitz und die Zentrale der neuen bundeseigenen Gesellschaft wird weiterhin Essen sein“, erklärte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks während ihres heutigen Besuchs bei den künftigen Mitarbeitern der Bundeszwischenlagergesellschaft in Essen.

„Wir freuen uns, dass unsere seit mehr als zwei Jahrzehnten bewährte Zwischenlagerorganisation die Keimzelle der neuen Zwischenlagergesellschaft des Bundes bildet“, betont Dr. Hannes Wimmer, Vorsitzender der GNS-Geschäftsführung. „Dies bedeutet nicht nur den Erhalt aller bisherigen GNS-Arbeitsplätze rund um die Zwischenlagerung, sondern sichert darüber hinaus auch unsere umfassende Kompetenz für den weiteren Betrieb und die Organisation von allen deutschen Zwischenlagern mit radioaktiven Abfällen aus den deutschen Kernkraftwerken.“

Dr. Guido Knott, Vorsitzender des GNS-Aufsichtsrats und der Geschäftsführung der PreussenElektra GmbH ergänzt: „Mit der Abgabe der Zwischenlageraktivitäten der GNS und in der Folge auch der Standortzwischenlager der Kernkraftwerke an den Bund leisten die deutschen Energieversorger einen wichtigen Beitrag zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung. Mit den weiteren Kernkompetenzen der GNS angefangen von Behälterentwicklung und -fertigung bis hin zu Entsorgungsdienstleistungen wird auch die neue GNS Bund und Betreiber weiterhin engagiert und hochprofessionell unterstützen.

Hintergrund sind die Regelungen des im Dezember letzten Jahres verabschiedeten Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung. Danach soll die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung künftig in der Hand des Staates liegen. Die Finanzierungslast soll durch die EVU als Abfallverursacher getragen werden, indem sie die notwendigen liquiden Mittel in einen öffentlich-rechtlichen Fonds einzahlen. Sowohl die zentralen als auch die dezentralen Zwischenlager der EVU sollen vom Bund übernommen werden.

Auch nach der Abgabe der Zwischenlagerung wird die GNS ihren Firmensitz in Essen behalten und mit ihren dann noch immer rund 450 Mitarbeitern in den übrigen Geschäftsbereichen rund um die Entsorgung radioaktiver Reststoffe und Abfälle in Deutschland und auch für internationale Kunden tätig sein.

 

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