Silikon-Versiegelungen an CASTOR®-Behältern

14.06.2017

Im Rahmen der vorgeschriebenen Prüfungen bei der Beladevorbereitung im Kraftwerk wurden an Silikon-Versiegelungen von CASTOR® V-Behältern nicht sicherheitsrelevante Auffälligkeiten festgestellt. Der spezifikationsgerechte Zustand wurde entsprechend der dafür existierenden Vorschrift vor Ort unter der Aufsicht der zuständigen Aufsichtsbehörden wiederhergestellt. Hierzu wurden Silikon-Versiegelungen an fünf Behältern partiell erneuert.

Diese Silikon-Versiegelungen befinden sich ausschließlich an von außen an den Behälter angeschraubten Bauteilen wie den Tragzapfen und der Bodenplatte. An diesen Bauteilen besteht keine Verbindung zum Behälterinnenraum. Der sichere Einschluss des radioaktiven Inventars war und ist hiervon also nicht beeinträchtigt.

Über diesen Sachverhalt hat GNS umgehend alle CASTOR® V-Kunden sowie die verantwortlichen Behörden informiert. Um ein erneutes Auftreten auszuschließen, werden derzeit die einschlägigen Arbeits- und Prüfvorschriften in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Kunden präzisiert.

Vergleichbare Auffälligkeiten sind von anderen Behälterbauarten nicht bekannt, sie würden jedoch ebenfalls im Rahmen der vorgeschriebenen Inspektionen vor Beladung und Einlagerung bzw. der regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen beladener Behälter festgestellt und behoben.

 

Hintergrund:

Behälter vom Typ CASTOR® V dienen dem Transport und der Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen aus Leichtwasserreaktoren. Die Behälter werden im Kraftwerksbecken, also unter Wasser, mit den bestrahlten Brennelementen beladen. Zur Sicherstellung einer leichten Dekontaminierbarkeit nach der Beladung werden im Rahmen der Behälterfertigung Spalte von diversen Schrauben und Bolzen sowie der Bodenplatte mit Silikon versiegelt. Dadurch entstehen glattere und damit leicht abwischbare („dekontaminierbare“) Oberflächen. Darüber hinaus verhindert das Silikon ein Eindringen von Feuchtigkeit auch während Transport und Zwischenlagerung. Diese Versiegelung ist jedoch nicht Teil der sicheren Umschließung des radioaktiven Inventars des Behälters.

Für Rückfragen:

Michael Köbl
Leiter Kommunikation und Marketing
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